Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Direktvertrieb von LayoutBridge
Diese AGB gelten nur für Verträge, die unmittelbar mit SP Medienservice geschlossen werden – etwa Test- und Rahmenvereinbarungen oder Abrechnung auf Rechnung. Käufe über den Zahlungsdienst Polar laufen nicht über diese AGB; dort gelten die Bedingungen des Zahlungsdienstes und ergänzend die Lizenzbedingungen.
SP Medienservice, Inhaber Sascha Piprek
Reinhold-Sonnek-Str. 12, 51147 Köln, Deutschland
USt-IdNr. DE123224662 · E-Mail: kontakt@mcp-interfaces.com
– nachfolgend „Anbieter“ –
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Überlassung der Software
layoutbridge-spm(„Software") und damit zusammenhängende Leistungen, die der Kunde unmittelbar mit dem Anbieter schließt. - Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
- Ergänzend gelten die Lizenzbedingungen (EULA) des Anbieters in ihrer bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Sie regeln Nutzungsumfang, Lizenzschlüssel, Lizenzprüfung, Support, Mängelhaftung und Haftung. Bei Widersprüchen gehen diese AGB den Lizenzbedingungen vor, soweit sie eine Frage ausdrücklich abweichend regeln.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Angebote gelten vier Wochen ab Zugang beim Kunden.
- Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder durch Zustellung des Lizenzschlüssels zustande.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Leistungen
- Der Anbieter überlässt dem Kunden die Software für die vereinbarte Laufzeit gegen Entgelt zur Nutzung und stellt während der Laufzeit die jeweils aktuelle Fassung bereit. Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Produktbeschreibung und den Lizenzbedingungen.
- Die Software wird auf zwei Wegen bereitgestellt: (a) als npm-Paket
layoutbridge-spmüber die öffentliche npm-Registry (Start mitnpx layoutbridge-spm) und (b) als MCP-Bundle-Dateilayoutbridge-spm-<Version>.mcpbzum Herunterladen von der Produktseite https://mcp-schnittstellen.de/layoutbridge/ (englisch: https://mcp-interfaces.com/layoutbridge/). Einen anderen Bezugsweg gibt es nicht. Auf beiden Wegen wird die Software mit dem Lizenzschlüssel in Betrieb genommen. Ein Datenträger wird nicht geschuldet. Voraussetzungen sind Adobe® InDesign® in einer unterstützten Version (Mac® oder Windows® 10/11 x64) und unter Windows zusätzlich Windows PowerShell 5.1; beim Bezug über npm außerdem Node.js ab Version 20. Bei der Bundle-Datei wird die Node.js-Laufzeit von der KI-Anwendung (derzeit Claude Desktop) bereitgestellt. - Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind – insbesondere Anpassungsentwicklung, Schulung, Einrichtung beim Kunden und Leistungen an fremden Systemen – sind nicht Vertragsgegenstand und werden gesondert beauftragt und vergütet.
§ 4 Test- und Beta-Lizenzen
- Der Anbieter kann befristete Lizenzschlüssel unentgeltlich zu Test- und Erprobungszwecken überlassen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
- Test- und Beta-Lizenzen enden mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Anbieter kann sie jederzeit widerrufen.
- Für unentgeltlich überlassene Lizenzen haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des § 11 Abs. 1 der Lizenzbedingungen; eine Mängelhaftung besteht nur bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Der Kunde setzt Test- und Beta-Fassungen nicht im Produktivbetrieb ein und sichert seine Daten zuvor.
- Rückmeldungen des Kunden zu Test- und Beta-Fassungen darf der Anbieter zur Verbesserung der Software unentgeltlich verwenden. Ein Anspruch des Kunden auf Umsetzung besteht nicht.
§ 5 Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Leistungen an Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgt die Abrechnung ohne deutsche Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren; der Kunde teilt seine USt-IdNr. vor Rechnungstellung mit.
- Das Entgelt ist für die jeweilige Laufzeit im Voraus fällig. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
- Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.
- Der Anbieter kann den Lizenzschlüssel nach vorheriger Ankündigung in Textform und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist sperren, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Die Zahlungspflicht für den Zeitraum der Sperre bleibt bestehen.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- Der Anbieter kann das Entgelt zum Ende einer Laufzeit anpassen. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Beginn der neuen Laufzeit in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen; auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
- Die Laufzeit beträgt, soweit nicht anders vereinbart, einen Monat oder ein Jahr entsprechend der gewählten Variante. Sie verlängert sich jeweils um dieselbe Dauer, wenn nicht bis zum Ende der laufenden Laufzeit gekündigt wird.
- Die Kündigung bedarf der Textform.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbeschränkungen der Lizenzbedingungen oder bei Zahlungsverzug des Kunden mit einem nicht unerheblichen Betrag über mehr als 30 Tage.
- Mit Beendigung endet das Nutzungsrecht; der Kunde deinstalliert die Software und löscht vorhandene Kopien. Seine mit der Software erstellten oder bearbeiteten Dokumente bleiben davon unberührt.
§ 7 Mängelhaftung, Haftung, Mitwirkung
Es gelten die Regelungen der Lizenzbedingungen (dort §§ 10 bis 13) entsprechend: Mängelhaftung nach Mietrecht mit Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung für anfängliche Mängel, Haftung nach den dort genannten Stufen, Datensicherungsobliegenheit des Kunden und Freistellung bei Rechten Dritter.
§ 8 Geheimhaltung
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke dieses Vertrages. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Die Pflicht gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort.
§ 9 Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen oder dessen Kennzeichen dafür verwenden.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026.
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