Endnutzer-Lizenzvertrag für die Software LayoutBridge (layoutbridge-spm)
SP Medienservice, Inhaber Sascha Piprek
Reinhold-Sonnek-Str. 12, 51147 Köln, Deutschland
USt-IdNr. DE123224662
E-Mail: kontakt@mcp-interfaces.com
– nachfolgend „Lizenzgeber“ –
„LayoutBridge“ ist eine Produktbezeichnung des Lizenzgebers.
§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis
- Diese Lizenzbedingungen regeln die Überlassung und Nutzung der Software
layoutbridge-spm(nachfolgend „Software") durch den Lizenzgeber an den Kunden. Sie gelten unabhängig davon, über welchen Vertriebsweg der Kunde die Software bezogen hat. - Die Software wird ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen überlassen. Eine Überlassung an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. Mit der Aktivierung eines Lizenzschlüssels bestätigt der Kunde, dass er die Software zu Zwecken seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.
- Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Lizenzgeber ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Die Software ist ein lokal auf dem Rechner des Kunden laufender Server nach dem Model-Context-Protocol-Standard (MCP), der einer KI-Anwendung des Kunden Werkzeuge zur Steuerung von Adobe® InDesign® bereitstellt. Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Produktbeschreibung des Lizenzgebers unter https://mcp-schnittstellen.de/layoutbridge/ in Verbindung mit der mitgelieferten Dokumentation.
- Die Software wird dem Kunden für die Dauer des Abonnements gegen Entgelt zur Nutzung überlassen (Mietvertrag über Software, § 535 BGB). Ein Eigentums- oder Rechtserwerb an der Software findet nicht statt.
- Der Quellcode der Software ist nicht Vertragsgegenstand.
- Systemvoraussetzungen sind Adobe® InDesign® in einer unterstützten Version (Mac® oder Windows® 10/11 x64); unter Windows zusätzlich Windows PowerShell 5.1, über die der Zugriff auf Adobe® InDesign® läuft; beim Bezug über npm außerdem Node.js ab Version 20. Bei der Bundle-Datei wird die Node.js-Laufzeit von der KI-Anwendung (derzeit Claude Desktop) bereitgestellt. Die jeweils unterstützten Versionen nennt die Dokumentation.
- Nicht Gegenstand des Vertrages sind insbesondere Adobe® InDesign®, die vom Kunden eingesetzte KI-Anwendung, die Laufzeitumgebung sowie der Zahlungs- und Lizenzdienst. Der Kunde hat die dafür erforderlichen eigenen Lizenzen und Zugänge auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten. Die vom Lizenzgeber unterstützten Versionen von Adobe® InDesign® und die weiteren Systemvoraussetzungen ergeben sich aus der Dokumentation.
- Die Software greift verändernd auf die vom Kunden geöffneten InDesign®-Dokumente zu. § 12 (Datensicherung) ist zu beachten.
§ 3 Vertragsschluss, Abwicklung über den Zahlungsdienst
- Der entgeltliche Erwerb eines Abonnements erfolgt über den Zahlungsdienstleister Polar (Polar Software, Inc., USA, nachfolgend „Zahlungsdienst"). Der Zahlungsdienst tritt gegenüber dem Kunden als Verkäufer auf („Merchant of Record"); er wickelt Bestellung, Zahlung, Rechnungstellung, Umsatzsteuer und Rückerstattungen ab und gibt den Lizenzschlüssel aus. Insoweit gelten die Bedingungen des Zahlungsdienstes.
- Der Lizenzgeber räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an der Software auf Grundlage dieser Lizenzbedingungen ein. Diese Bedingungen gelten neben den Bedingungen des Zahlungsdienstes; sie regeln Nutzung, Laufzeit der Lizenz, Support und Haftung des Lizenzgebers.
- Der Kunde nimmt diese Lizenzbedingungen an, indem er die Software installiert oder einen Lizenzschlüssel aktiviert.
§ 4 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält für die Dauer des Abonnements ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen.
- Eine Lizenz berechtigt zur Nutzung an genau einem Arbeitsplatz. Als Arbeitsplatz gilt eine Installation auf einem Rechner; dies entspricht einer Aktivierung des Lizenzschlüssels. Für jeden weiteren Arbeitsplatz ist eine weitere Lizenz erforderlich.
- Die Nutzung durch Mitarbeiter des Kunden am lizenzierten Arbeitsplatz ist gestattet.
- Der Kunde darf die zur bestimmungsgemäßen Nutzung notwendigen Vervielfältigungen vornehmen und eine Sicherungskopie erstellen. Urheberrechtsvermerke dürfen dabei nicht entfernt oder verändert werden.
- Die zwingenden Rechte des Kunden nach §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.
§ 5 Beschränkungen
- Der Kunde darf die Software nicht an Dritte weitergeben, vermieten, verleihen, unterlizenzieren oder Dritten im Wege der Fernnutzung oder als Dienstleistung (z. B. als Hosting-, Rechenzentrums- oder SaaS-Angebot) zugänglich machen. Das Erbringen von Dienstleistungen für eigene Kunden unter Einsatz der Software am lizenzierten Arbeitsplatz bleibt zulässig.
- Der Kunde darf die Software außerhalb der zwingenden gesetzlichen Grenzen nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren und sie nicht bearbeiten oder umarbeiten.
- Die technischen Schutz- und Prüfmechanismen der Software (§ 6) dürfen nicht umgangen, entfernt oder außer Funktion gesetzt werden. Ebenso unzulässig ist die Weitergabe oder Mehrfachnutzung eines Lizenzschlüssels über die lizenzierte Anzahl von Arbeitsplätzen hinaus.
- Verstößt der Kunde gegen Absatz 1 bis 3, kann der Lizenzgeber den Lizenzschlüssel sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Bei Nutzung über die lizenzierte Anzahl von Arbeitsplätzen hinaus schuldet der Kunde für den Zeitraum der Übernutzung das Entgelt, das für die tatsächlich genutzte Zahl von Arbeitsplätzen angefallen wäre. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden offen.
§ 6 Lizenzschlüssel, Lizenzprüfung, Rechnerwechsel
- Die Nutzung der Software setzt einen gültigen Lizenzschlüssel voraus. Der Schlüssel wird vom Zahlungsdienst beim Kauf erzeugt und dem Kunden zugestellt. Der Kunde hinterlegt ihn in einer Umgebungsvariablen oder in der dafür vorgesehenen Datei; Einzelheiten regelt die Dokumentation.
- Die Software prüft den Lizenzschlüssel beim ersten Werkzeugaufruf nach der Einrichtung und danach höchstens einmal in 24 Stunden. Solange ein gültiges Prüfergebnis vorliegt, das jünger als 24 Stunden ist, wird keine Verbindung aufgebaut; ein Neustart der Software allein löst keine Prüfung aus. Übertragen werden an den Lizenzdienst des Zahlungsdienstes der Lizenzschlüssel und eine zufällig erzeugte Kennung dieses Arbeitsplatzes; ein Rechnername oder sonstiger Personenbezug wird nicht übermittelt. Technisch bedingt wird dabei die IP-Adresse des Kunden übermittelt. Inhalte der bearbeiteten Dokumente werden nicht übertragen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung zum Produkt unter https://mcp-schnittstellen.de/layoutbridge/datenschutz.html.
- Ist der Lizenzdienst nicht erreichbar, arbeitet die Software ab der letzten gültigen Prüfung 14 Tage weiter (Kulanzfrist) und versucht die Prüfung frühestens stündlich erneut. Nach Ablauf der Kulanzfrist ist die Nutzung gesperrt, bis eine Prüfung wieder gelingt. Eine Nutzung ohne jede Netzverbindung ist nicht Vertragsgegenstand.
- Ohne gültigen Lizenzschlüssel sind sämtliche Funktionen der Software gesperrt; die Software gibt in diesem Fall einen entsprechenden Hinweis aus. Eine unentgeltliche Nutzungsstufe besteht nicht.
- Bei einem Rechnerwechsel gibt der Kunde die Aktivierung auf dem alten Rechner frei, indem er dort
npx layoutbridge-spm --deactivateausführt; danach lässt sich derselbe Schlüssel auf dem neuen Rechner einrichten. Der Aufruf setzt weder Adobe® InDesign® noch die KI-Anwendung voraus. Ist der alte Rechner nicht mehr verfügbar, kann der Kunde die Aktivierung im Kundenportal des Zahlungsdienstes selbst freigeben; andernfalls gibt der Lizenzgeber sie auf Anfrage frei. - Der Kunde hat den Lizenzschlüssel vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verlust oder unbefugter Nutzung ist der Lizenzgeber unverzüglich zu unterrichten.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
- Das Abonnement wird je nach gewählter Variante mit einer Laufzeit von einem Monat oder einem Jahr abgeschlossen. Es verlängert sich jeweils um dieselbe Laufzeit, wenn es nicht bis zum Ende der laufenden Periode gekündigt wird.
- Die Kündigung erfolgt über das Kundenportal des Zahlungsdienstes oder in Textform gegenüber dem Lizenzgeber unter kontakt@mcp-interfaces.com.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für den Lizenzgeber liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen § 5 oder bei Zahlungsverzug des Kunden vor.
- Bleibt eine fällige Zahlung aus, kann der Lizenzschlüssel nach den Regeln des Zahlungsdienstes gesperrt werden; die Software ist dann nicht mehr nutzbar.
- Mit Beendigung des Vertrages endet das Nutzungsrecht. Der Kunde hat die Software zu deinstallieren und vorhandene Kopien einschließlich der Sicherungskopie zu löschen. Die mit der Software erzeugten oder bearbeiteten Dokumente des Kunden bleiben davon unberührt und dürfen uneingeschränkt weiterverwendet werden.
§ 8 Updates und Weiterentwicklung
- Während der Laufzeit stellt der Lizenzgeber dem Kunden die jeweils aktuelle Fassung der Software zum Bezug bereit.
- Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und anzupassen, insbesondere um sie an neue Versionen von Adobe® InDesign®, des Betriebssystems oder der KI-Anwendung anzupassen. Der vertraglich geschuldete Funktionsumfang darf dadurch nicht wesentlich eingeschränkt werden.
- Der Lizenzgeber schuldet keine Lauffähigkeit mit Versionen von Adobe® InDesign®, des Betriebssystems oder der KI-Anwendung, die bei Vertragsschluss noch nicht veröffentlicht waren. Der Kunde ist gehalten, Updates der Software einzuspielen; Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel in der jeweils aktuellen Fassung behoben ist und dem Kunden das Einspielen zumutbar war.
§ 9 Support
- Der Lizenzgeber beantwortet während der Laufzeit Anfragen zu Installation, Einrichtung und Funktion der Software in Textform unter kontakt@mcp-interfaces.com. Bearbeitung an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Lizenzgebers).
- Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Nicht vom Support umfasst sind Leistungen an der Umgebung des Kunden, Schulung, Anpassungsentwicklung sowie Anfragen zu Adobe® InDesign® oder zur KI-Anwendung des Kunden.
§ 10 Mängelhaftung
- Der Lizenzgeber überlässt die Software in einem zur vertragsgemäßen Nutzung geeigneten Zustand und erhält sie während der Laufzeit in diesem Zustand.
- Die verschuldensunabhängige Haftung des Lizenzgebers nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. § 11 bleibt unberührt.
- Der Kunde hat Mängel unverzüglich in Textform und mit einer für die Nachvollziehbarkeit ausreichenden Beschreibung anzuzeigen und den Lizenzgeber bei der Eingrenzung zu unterstützen.
- Unerhebliche Abweichungen berechtigen nicht zur Minderung. Eine Minderung durch Abzug vom laufenden Entgelt ist nur zulässig, soweit der Mangel unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung, auf Eingriffen des Kunden oder Dritter, auf fehlenden Systemvoraussetzungen oder auf Störungen von Diensten Dritter (insbesondere Adobe® InDesign®, KI-Anwendung, Zahlungs- und Lizenzdienst, Netzverbindung) beruhen.
§ 11 Haftung
- Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet der Lizenzgeber nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung (§ 12) für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.
§ 12 Mitwirkung und Datensicherung des Kunden
- Die Software nimmt auf Anweisung der KI-Anwendung des Kunden Änderungen an dessen InDesign®-Dokumenten vor. Der Kunde hat vor dem Einsatz der Software und danach in angemessenen Abständen, mindestens einmal täglich, Sicherungen seiner Dokumente und Daten anzufertigen und deren Wiederherstellbarkeit zu prüfen.
- Der Kunde prüft die Arbeitsergebnisse vor ihrer Verwendung, insbesondere vor Freigabe zum Druck oder zur Veröffentlichung. Der Lizenzgeber schuldet keine inhaltliche Richtigkeit der von der KI-Anwendung veranlassten Änderungen.
- Der Kunde sorgt für die Systemvoraussetzungen, die erforderlichen Lizenzen Dritter und eine geeignete Netzverbindung für die Lizenzprüfung.
§ 13 Rechte Dritter
Der Kunde stellt sicher, dass er an den mit der Software bearbeiteten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt den Lizenzgeber von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung solcher Rechte durch die vom Kunden bearbeiteten Inhalte beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
§ 14 Datenschutz
Angaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Software und durch die Lizenzprüfung enthält die Datenschutzerklärung zum Produkt unter https://mcp-schnittstellen.de/layoutbridge/datenschutz.html. Für die Verarbeitung durch den Zahlungsdienst ist dieser verantwortlich; es gilt dessen Datenschutzerklärung.
§ 15 Änderungen dieser Bedingungen
Der Lizenzgeber kann diese Bedingungen mit Wirkung für künftige Abrechnungsperioden ändern, soweit die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden oder kündigt er nicht zum Ende der laufenden Periode, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
- Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der Zustimmung des Lizenzgebers in Textform.
- Verbindlich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Eine englische Übersetzung dient allein der Information.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026.
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